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   LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00   

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https://dejure.org/2001,12827
LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00 (https://dejure.org/2001,12827)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.02.2001 - 14 O 54/00 (https://dejure.org/2001,12827)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 14 O 54/00 (https://dejure.org/2001,12827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen allein wegen Verstößen gegen schuldrechtliche Vereinbarungen ohne Gesetzesverletzung; Begründung der Anfechtbarkeit eines vertragswidrigen Hauptversammlungsbeschlusses über den Grundsatz pacta sunt servanda; Zustellung einer ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2001, 1406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Dieser Verstoß führt zur Unwirksamkeit der Satzungsdurchbrechung und des Beschlusses (Hüffer, a.a.O., § 179 Rdnr. 8; BGH NJW 1993, 2246; OLG Köln NJW 1996, 1439, 1440).

    Deren Schutz und Orientierung dient die Registerpublizität (vgl. OLG Köln NJW 96, 1839; BGH NJW 1993, 2246 f; Habersack, ZGR 1994, 354, 367 f).

  • OLG Köln, 26.10.2000 - 18 U 79/00
    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    In der mündlichen Verhandlung vom 21.09.2000 vor dem Oberlandesgericht Köln - 18 U 79/00 - über die Berufung der Beklagten haben deren Vorstandsmitglieder erklärt:.

    Das Oberlandesgericht Köln hat in der am 26.10.2000 verkündeten Entscheidung zum einstweiligen Verfügungsverfahren betreffend die Anfechtung des Beschlusses zu TOP 3 der Hauptversammlung vom 05.04.2000 - 18 U 79/00 -, der Klägerin zu 1) als Verfügungsklägerin, dem Kläger zu 2) als Streithelfer, der Beklagten als Verfügungsbeklagten und der Nebenintervenientin als Streithelferin bekannt, ausgeführt:.

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Zwar ist der Verfügungsbeklagten einzuräumen, dass ihr eine solche Befugnis zur Auflösung gemäß §§ 262, 264 AktG grundsätzlich zusteht und sie diese auch ohne Satzungsänderung herbeiführen kann (vgl. BGH NJW 1988, 1579, 1580 f).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Zwar kann die Zustellung an ein Aufsichtsratsmitglied nicht - wie diejenige an ein Vorstandsmitglied - ersatzweise in den Geschäftsräumen der Gesellschaft gemäß § 184 Abs. 1 ZPO stattfinden, denn zum einen pflegen sich Aufsichtsratsmitglieder nicht dauernd in den Geschäftsräumen einer Aktiengesellschaft aufzuhalten, zum anderen widerspricht die Übergabe der Klageschrift an das den Weisungen des Vorstandes unterliegende Personal dem Zweck der Doppelvertretung (vgl. BGHZ 107, 296, 299 = NJW 1989, 2689 = MDR 1989, 1081).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Da der Kläger nach Einreichung der Klage grundsätzlich warten darf, bis der Kostenvorschuss von ihm eingefordert wird (BGH WM 1986, 273; NJW 1972, 1948, 1949) ist in dem Vorgang keine schuldhafte Verzögerung des Verfahrensablaufs durch den Kläger zu 2) zu sehen.
  • BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59

    Anfechtungsklage gegen Genossenschaft

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Insofern betreffen die Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit der Klageschrift nicht die Anforderungen an ihre Zustellbarkeit (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; BGHZ 32, 114, 118).
  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Da der Kläger nach Einreichung der Klage grundsätzlich warten darf, bis der Kostenvorschuss von ihm eingefordert wird (BGH WM 1986, 273; NJW 1972, 1948, 1949) ist in dem Vorgang keine schuldhafte Verzögerung des Verfahrensablaufs durch den Kläger zu 2) zu sehen.
  • OLG Frankfurt, 13.12.1983 - 5 U 110/83

    Bedeutung einer rechtzeitigen Zustellung an ein Aufsichtsratmitglied für die

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Zustellungsverzögerungen durch unvollständige Anschriften und vergleichbare Mängel gehen zu Lasten der Kläger, die die Frist des § 246 Abs. 1 AktG einzuhalten haben (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1984, 943 = ZIP 1984, 110).
  • OLG Celle, 28.09.1988 - 9 U 78/87
    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2001 - 14 O 54/00
    Wie bereits dargelegt, folgt die Kammer der ganz überwiegenden Ansicht, dass eine Ersatzzustellung gemäß § 184 Abs. 1 ZPO an Aufsichtsratsmitgliedern in den Geschäftsräumen einer Aktiengesellschaft nicht zulässig ist (a.A., soweit ersichtlich, nur OLG Celle, ZIP 1989, 511 ff).
  • LG Bonn, 02.05.2002 - 14 O 160/00
    Die Fruchtlosigkeit der Bemühungen schlugen sich in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 02.12.1999 nieder (Anlage B 2 in dem Rechtsstreit 14 O 54/00), in dem es unter anderem heißt:.

    Die Berufung gegen das von der Kammer am 15.02.2001 verkündete Urteil (Az.: 14 O 54/00) hat das Oberlandesgericht Köln mit dem am 08.11.2001 verkündeten Urteil (Az.: 18 U 42/01) zurückgewiesen.

    Die Akten 14 O 54/00 und 14 O 152/01 - beide: LG Bonn - lagen in der mündlichen Verhandlung vor und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

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